1 Kanal : 160,37MHz
2 Kanal : 160,47MHz
3 Kanal : 161,25MHz
Frequenznutzung: Betriebsfunk
Frequenznutzungsbedingungen:
Übertragung innerbetrieblicher Nachrichten (Sprache und Daten)
Kanalbandbreite: 20KHz
Kanalraster: 20KHz
Im gesamten Frequenzteilbereich läuft das 20 kHz Kanalraster am 31.12.2028 aus.
Sendeleistung
Kfz-Funkanlagen: 6 Watt ERP
Hand-Funkanlagen: 2,5 Watt ERP
Ortsfeste Funkstellen: 6 Watt ERP
Auszug: Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk VVnömL
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Referat 225
Stand: September 2019
1.14 Landwirtschaftliche Maschinenringe und Lohnunternehmen
1.14.1 Bedarfsträger
– eingetragene Vereine landwirtschaftlicher Maschinenringe oder Maschinen- und Be-
triebshilfsringe,
– Lohnunternehmen, die im Haupterwerb Dienstleistungen ausschließlich für die Landwirt-
schaft erbringen und
– Lohnunternehmen, die im Haupterwerb Dienstleistungen für die Land- und zeitweilig für
die Forstwirtschaft erbringen,
1.14.2 Frequenzen ohne Bindung an einen Frequenzverteilungsplan zur Nutzung in
regionalen Gebieten
a) Frequenzbereich 146 – 174MHz
Diese Frequenzen werden für neu zu errichtende Funknetze nicht mehr zugeteilt.
1.14.3 Verwendungszweck
Übermittlung innerbetrieblicher Nachrichten.
Bei Bedarf wird der Verwendungszweck näher bestimmt.
1.14.4 Betriebsart
Die Frequenzen nach 1.14.2 b) dürfen mit analogen oder digitalen Modulationsverfah-
ren genutzt werden.